Neue Richtlinie W3/E3 für die Hygiene in Trinkwasserinstallationen

Seit dem 1. September 2020 gilt die neue SVGW Richtlinie unter der Kurzbezeichnung W3/E3. Sie ersetzt die vorherige Ausgabe von 2018. Neben der Erstbefüllung und Druckprüfung betreffen wesentliche Neuerungen die hygienisch einwandfreie Planung der Trinkwasserinstallation, ihre Ausführung, Inbetriebnahme und den bestimmungsgemässen Betrieb.

Zielstellung der neuen SVGW Richtlinie W3/E3

Die Richtlinie soll die einwandfreie Hygiene in den betreffenden Installationen kalt und warm für Trinkwasser sicherstellen. An diesen Installationen und der Nutzung der Anlagen sind stets viele Personen beteiligt. Sie alle müssen die Richtlinie kennen. Es handelt sich um diesen Personenkreis:

  • Planer
  • Architekten
  • Eigentümer
  • Installateure
  • Anlagenbetreiber
  • Endverbraucher

Richtlinie W3/E3 - Anforderungen und Massnahmen

Seit der Erstausgabe der Richtlinie W3/E3 wurden weitere umfassende Anforderungen für die Sicherstellung der Hygiene formuliert. Die erforderlichen Massnahmen wurden in neue Kapitel der SVGW Richtlinie aufgenommen. Wesentliche Grundsätze sind:

  • genaueste Planung der erforderlichen Zahl, der Art und des Ortes von Entnahmearmaturen
  • Vermeiden von Wasserstagnation durch eine am besten tägliche Trinkwasserentnahme an sämtlichen Entnahmestellen
  • Zusammenfassen der Nassräume mit zentralen Steigzonen
  • Verwendung von hygienisch einwandfreien Kontaktmaterialien
  • Einhaltung der geforderten Wassertemperaturen warm und kalt

Es geht um die Vermeidung von Legionellenbildung. Neuste Untersuchungen belegen, dass die Konzentration von Legionellen auch bei kalten Trinkwassertemperaturen überschritten werden kann.

Als kalt empfinden Nutzer auch Temperaturen von leicht über 25 °C, doch ab diesem kritischen Wert können sich Legionellen schon verstärkt vermehren. Er sollte daher nicht überschritten werden.

Energieeffizienz versus hygienische Sicherheit

Seit dem Jahr 2015 wird über den Konflikt zwischen höchster Energieeffizienz und höchster hygienischer Sicherheit in den Warmwasseranlagen diskutiert.

In diesem Kontext mussten in der neuen Richtlinie noch detailliertere Anforderungen an Warmwasseranlagen formuliert werden, die ihre Planung, Installation und den Betrieb betreffen. Mit Stand 2020 wurden folgende Mindesttemperaturen definiert:

  • beim Austritt aus dem Warmwasserspeicher oder Durchflusswassererwärmer: 60 °C
  • in allen warmwasserführenden Leitungen: 55 °C
  • an allen Entnahmestellen: 50 °C

Diese neu formulierten Anforderungen stehen im Einklang mit BAG- und BLV-Anforderungen (Bundesamt für Gesundheit und Bundesamt für Lebensmittelsicherheit/Veterinärwesen). Vom Grundsatz her darf eine verbesserte Energieeffizienz nicht die Gesundheit gefährden.

Nötige Temperatur bei der Wärmerückgewinnung in Heizungsspeichern

In Trinkwasservorwärmspeichern darf die Temperatur 50 °C nicht unterschreiten. Es droht sonst ein massiver Anstieg der Legionellenkonzentration.

Aus hygienischer Sicht gelten diese Speicher als überholt, weil es keine kostenseitig vertretbare technische Lösung für die effizienten Speicherung bei so hohen Temperaturen gibt. Daher wird dringend die Speicherung von Warmwasser aus Solaranlagen oder aus der gewerblichen Kälteerzeugung in Heizungsspeichern empfohlen.

Dichtheitsprüfungen der Trinkwasserinstallation

Die Richtlinie W3/E3 schreibt schon seit 2018 Dichtheitsprüfungen mit 15 kPa bzw. 0,15 bar mit inertem Gas oder ölfreier Luft während der Bauphase vor. Das Befüllen mit Trinkwasser darf erst 72 Stunden vor der Inbetriebnahme der Trinkwasserinstallation erfolgen.